Teilnahmebedingungen Fort- und Weiterbildungen im Bildungszentrum Wohlfahrtswerk

Informationen zur Anmeldung, Rücktritt von gebuchte Kursen sowie Voraussetzungen zur Teilnahme und die Kriterien für eine Kündigung finden Sie übersichtlich zusammengefasst in den Teilnahmebedingungen.

Selbstverständlich auch zum Download am Ende dieser Seite.

Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen im Bildungszentrum Wohlfahrtswerk

1.       Voraussetzungen zur Teilnahme

1.1     An den Kursen des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
1.2     Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch vom Teilnehmenden selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühren.

2.       Anmeldung

Für jeden Kurs ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen an.

3.       Rücktritt vor Kursbeginn

3.1     Stornierung vor Eingang der Anmeldebestätigung
Bis zum Eingang der Anmeldebestätigung des Wohlfahrtswerkes beim Teilnehmenden kann dieser seine Anmeldung kostenlos stornieren.

3.2     Rücktritt von ein- bis fünftägigen Einzelfortbildungen:
Nach Eingang der Anmeldebestätigung werden bei einem Rücktritt bis drei Tage vor Fortbildungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr fällig, danach wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt in keinem Fall als Rücktritt vom Kurs. Das Recht auf Widerruf nach § 312g, 355 BGB bleibt unberührt.

3.3       Rücktritt von Kursen mit einer Dauer von über 5 Tagen:
Nach Eingang der Anmeldebestätigung werden bei einem Rücktritt innerhalb der 14 Tage vor Fortbildungsbeginn des Kurses 50€ als Bearbeitungsgebühr fällig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt in keinem Fall als Rücktritt vom Kurs. Das Recht auf Widerruf nach § 312g, 355 BGB bleibt unberührt.

3.4     Besonderheiten bei Maßnahmen nach dem SGB III: 
Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nach dem SGB III von der Arbeitsverwaltung gefördert werden, sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch die Arbeitsverwaltung ist nachzuweisen.

3.5     Form der Rücktrittserklärung
Ein Rücktritt muss mindestens in Textform erklärt werden; dafür reicht eine E-Mail. Die Rücktrittserklärung muss der Verwaltungsstelle des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg, die die Anmeldung erhalten hat, zugehen. Eine telefonische Absage oder das Fernbleiben vom Kurs stellen keine gültige Rücktrittserklärung dar.

3.6     Senden eines Ersatzteilnehmenden:
Nach Absprache mit dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ist auch das Senden eines Ersatzteilnehmenden möglich.

4.       Fälligkeit der Kursgebühr und Mahnung

Sofern mit der Arbeitsverwaltung für berufliche Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III keine Direktzahlung vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
4.1     Der Vertragspartner verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
4.2     Die Gebühren werden wie folgt fällig: Kursgebühren bei Kursbeginn; Prüfungsgebühren bei Anmeldung zur Prüfung; sonstige Gebühren bei Leistung.
4.3     Für Kurse, die länger als drei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Wenn nicht durch eine Kurs- bzw. Semesterrechnung anderes mitgeteilt wird, gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart:
4.3.1 Anzahl der Raten: Kursdauer in Monaten.
4.3.2 Höhe des Ratenbetrages: Kursgebühr dividiert durch Anzahl der Raten.
4.3.3 Fälligkeit der Raten: 1. Rate bei Kursbeginn, dann jeweils am 1. des Monats.
4.3.4 Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Kursende.
4.4     Sind mehr als drei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung, die noch offene Kursgebühr wird sofort fällig.
4.5     In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen vereinbart werden, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

5.       Kündigung

Für die Teilnahme an den Kursen gelten folgende Kündigungsfristen:
5.1     Alle Kurse mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nicht kündbar. Ist eine berufliche Bildungsmaßnahme, die nach dem SGB III gefördert wird, in Abschnitte, die kürzer als drei Monate sind, unterteilt, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes möglich.
5.2     Alle Kurse mit einer Dauer von über drei Monaten sind innerhalb des ersten Kursblocks mit einer Stornierungsgebühr von 6% der Kurskosten kündbar. Des Weiteren nach Ende des ersten Kursblocks mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kursgebühr wird in diesen Fällen bis zu den jeweiligen Kursenden anteilig fällig. Die maßgeblichen Zeitspannen sind grundsätzlich von Beginn des Kurses an zu berechnen.Beispiel: Kursbeginn 03.02.
Erster Kündigungstermin: 21.03. zum 02.05.
Zweiter Kündigungstermin: 21.06. zum 02.08.
5.3     Die Kündigung hat mindestens in Textform gegenüber dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozierenden sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
5.4     Der Vertragspartner ist, solange keine Kündigung in Textform erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

6.       Kursangebot und Änderungen

6.1     Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Kurses gültigen Kursangebots. Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg behält sich Änderungen vor. Das Kursziel darf jedoch nicht verändert werden.
6.2     Soweit wesentliche Änderungen vor oder während des Kurses notwendig werden, sind diese dem Teilnehmenden schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmende das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe vom Vertrag mit einer mindestens in Textform verfassten Erklärung zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen (z.B. des Regierungspräsidiums Stuttgart) erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse (vgl. Ziffer 1.2) zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 3 bleibt unberührt.
6.3     Der Wechsel von Dozierenden ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
6.4     Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahlen oder plötzlicher Erkrankung von Dozierenden sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Wohlfahrtswerk nicht zu vertreten sind, abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg sind ausgeschlossen.

7.       Pflichten des Teilnehmenden

7.1     Der Teilnehmende verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der jeweils zuständigen Leitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zum Kurs und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
7.2     Teilnehmende, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
7.3     Dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Punkt 7.1 geltend zu machen.

8.       Haftung bei Unfällen und Diebstahl

Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

9.       Nebenabreden und Streitbeilegungsverfahren

9.1     Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2     Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Erhalt der Anmeldebestätigung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bildungszentrum Wohlfahrtswerk, Silberburgstraße 93, 70176 Stuttgart, Telefon: 0711 61926-821/ -822, Telefax: 0711 61926-849, E-Mail: info-bildungszentrum@wohlfahrtswerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn Sie wollen, können Sie dafür das am Seitenende abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.

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