Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stand: Juni 2025
Nach aktueller juristischer Einschätzung ist das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg nicht verpflichtet, die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Gestaltung von Websites für die Seite www.wohlfahrtswerk.de umzusetzen. Bei dieser Homepage und ihren Unterseiten handelt es sich um ein reines Informationsangebot. Es findet kein direkter Verkauf von Leistungen an Verbraucher statt (kein Vertragsabschluss, keine Onlineterminbuchung).
Beim Bildungszentrum Wohlfahrtswerk handelt es sich um einen B2B-Anbieter für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote. B2B-Angebote sind vom Gesetz ausgenommen.
Unser Bereich FSJ/BFD bietet ebenfalls keine Verbraucherdienstleistungen an.
Wir sind langfristig bemüht, unsere Homepage barrierearm zu gestalten und unterstützen im Einzelfall gerne mit der Bereitstellung benötigter Informationen.
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Kontakt:
Falls Sie Schwierigkeiten mit der Nutzung dieser Homepage haben, melden Sie sich bitte bei: Sonja John, Leitung Unternehmenskommunikation, E-Mail: sonja.john@wohlfahrtswerk.de
Durchsetzungsverfahren:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Erste Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: Juni 2025