Mut und Kreativität sind gefragt:

Bereits im Krankenhaus die Anschlussversorgung zu planen und Patienten über die Entlassung hinaus zu begleiten, kann sich nachweislich positiv auf ihre neue Lebenssituation auswirken und die Quote der Wiederaufnahme ins Krankenhaus senken.

Beim Talk wurden vor allem Fragen der Finanzierung der Anschlussversorgung diskutiert. Die Expertinnen v.l.n.r.: Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg (Moderation); Dr. Angela Postel, Leiterin Referat Pflege, Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Baden-Württemberg; Karin Gaiser, Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung, AOK Baden-Württemberg; Barbara Boos, Der Paritätische, Landesverband Baden-Württemberg​

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Krankenhäuser müssen Patienten nach Abschluss der geplanten Behandlung entlassen. In diesem Moment stehen entlassene Personen mit Pflegebedarf vor einer doppelten Herausforderung: Sie sind unsicher, wie sie ihre neue Lebenssituation bewältigen können, und gleichzeitig besteht das Risiko einer Versorgungslücke. Besonders kritisch ist die Situation, wenn es keine An- und Zugehörigen gibt, die sie beim Übergang begleiten. Auf welchen Wegen dieser besser gestaltet werden kann, damit die benötigte Versorgung direkt nach der Entlassung bereitsteht, wurde im Rahmen der diesjährigen Fachtagung des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg am 16. Juli in Stuttgart diskutiert.

Begleitung über die Sektorengrenzen hinweg

Durch die verschiedenen Vorträge wurde deutlich, dass es bereits eine Reihe erprobter Ansätze und Konzepte gibt, die erfolgversprechend sind. So hat sich die Begleitung durch gezielt ausgebildete Personen bewährt – dabei reicht das Spektrum von geschulten Ehrenamtlichen bis hin zur Community Health Nurse mit Hochschulabschluss. Bei allen Modellen zeigte sich eine positive Wirkung: Der Anteil der Personen mit Wiederaufnahme ins Krankenhaus konnte nachweislich gesenkt werden. Ein Projekt beschrieb zudem positive Effekte in die Integration in den Sozialraum, indem beispielsweise Kontakte zu Selbsthilfegruppen hergestellt wurden. Die entlassenen Personen wussten besonders die Unterstützung bei der Beantragung von Unterstützungsgeldern oder der Vermittlung von Arztterminen zu schätzen. 

Optionen zur Hilfe in der Akut-Situation

Ein weiterer Erfolgsfaktor für den gelingenden Übergang ist die Stärkung von Personen, die nach dem Klinikaufenthalt mit einer neuen Lebensrealität konfrontiert werden, in ihrer Selbstständigkeit. So können beispielsweise Lösungen wie ein vorübergehendes Wohnen mit Unterstützung in der Rekonvaleszenz helfen, bis der Zustand der Person sich soweit verbessert hat, dass sie in ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren kann. Ein Beispiel dafür ist das Training von Treppenstufen, die bei der Entlassung eine Hürde darstellten, nach kurzer Zeit aber wieder bewältigt werden können. Das Angebot solcher Unterstützungsformen ist aktuell klein – für die Träger besteht (noch) Unklarheit, wie diese gesetzlich eingeordnet werden und ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Dabei wurde in diesem Zusammenhang überlegt, wo sich aus dem aktuellen Referentenentwurf des PNOG Verbesserungen ergeben könnten.

Der Referentenentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass insbesondere bei akuten Notsituationen eine schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig ist: Fehlen beispielsweise An-und Zugehörige, die die Unterstützung nach dem Klinikaufenthalt übernehmen können, soll die Akut-Kurzzeitpflege einspringen. Für viele Einrichtungsleitungen ist heute noch nicht vorstellbar, wie sich dieses Konzept umsetzen lässt und die Zukunft muss dies zeigen. 

Rollenverständnis und Zuständigkeiten sind noch unklar

Wie verschiedene Vorträge zeigten, sind sich die Beteiligten innerhalb ihrer Sektoren ihrer Verantwortung für den Menschen mit Pflegebedarf bewusst, aber ihre Rolle beim Übergang von einem Sektor in den anderen ist aktuell unzureichend definiert. Die Schnittstellen flüssiger zu gestalten, setzt eine gute Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg voraus. Eine besondere Rolle nimmt dabei die Kommune ein: Die pflegerische Versorgungsstruktur im direkten Wohnumfeld muss den Akteuren bekannt sein und so zuverlässig funktionieren, dass sie den Entlassenen seinem Bedürfnis entsprechend auffangen kann. Dabei muss den Kommunen der Freiraum zur lokalen Ausgestaltung ihres Netzwerks zur Verfügung stehen: Vorhandene Einrichtungen oder Dienstleister sollten einbezogen werden und etablierte Angebote in ein Gesamtkonzept gebracht werden.

„Es gibt sehr viele gute Ansätze und es ist weiterhin Kreativität und Mut gefragt, um die Übergangssituation für den Menschen mit Pflegebedarf besser zu gestalten“ fasst Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg die Ergebnisse der Tagung zusammen. Dass die Politik mit Ansätzen zur Auflösung der Sektorengrenzen einen ersten Schritt in die richtige Richtung geht, wurde von den Teilnehmenden begrüßt. Inwieweit in der Praxis Verbesserungen möglich sind, werden die zu erarbeitenden Empfehlungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zur Umsetzung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zeigen. 

Foto: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg 

Bildunterschrift: Beim Talk wurden vor allem Fragen der Finanzierung der Anschlussversorgung diskutiert. Die Expertinnen v.l.n.r.: Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg (Moderation); Dr. Angela Postel, Leiterin Referat Pflege, Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Baden-Württemberg; Karin Gaiser, Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung, AOK Baden-Württemberg; Barbara Boos, Der Paritätische, Landesverband Baden-Württemberg​

Das Programm der Fachtagung: 
www.wohlfahrtswerk.de/ueber-uns/fachforum/fachtagungen/fachtagung-2026

Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg

Das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Einrichtungen und Dienste an 19 Standorten bieten Betreuung bei Demenz, Hilfe nach Krankenhausaufenthalt, Alltagsbegleitung und Pflege – zu Hause, in der Tagesgruppe, im Seniorenwohnen, in der Kurzzeitpflege oder im Pflegeheim. 

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Sonja John

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