Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.036,01 € 2.741,75 € 3.233,65 € 3.746,83 € 3.976,81 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
625,44 € 625,44 € 625,44 € 625,44 € 625,44 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
483,98 € 483,98 € 483,98 € 483,98 € 483,98 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
436,22 € 436,22 € 436,22 € 436,22 € 436,22 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 153,93 € 153,93 € 153,93 € 153,93 € 153,93 €
Gesamtsumme 3.735,58 € 4.441,32 € 4.933,21 € 5.446,40 € 5.676,37 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.610,58 € 3.352,47 € 3.352,38 € 3.352,53 € 3.352,51 €
bei mehr als 12 Monaten 3.033,62 € 3.033,54 € 3.033,67 € 3.033,65 €
bei mehr als 24 Monaten 2.608,48 € 2.608,43 € 2.608,52 € 2.608,51 €
bei mehr als 36 Monaten 2.077,06 € 2.077,03 € 2.077,08 € 2.077,07 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.05.2024
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 66,93 € 90,13 € 106,30 € 123,17 € 130,73 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
20,56 € 20,56 € 20,56 € 20,56 € 20,56 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
15,91 € 15,91 € 15,91 € 15,91 € 15,91 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
14,34 € 14,34 € 14,34 € 14,34 € 14,34 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 5,06 € 5,06 € 5,06 € 5,06 € 5,06 €
Gesamtsumme 122,80 € 146,00 € 162,17 € 179,04 € 186,60 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.05.2024
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