Pflege und Betreuung zu Hause

Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege betreuen wir ältere und behinderte Menschen für einen befristeten Zeitraum im Altenburgheim. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha kann man so Kräfte sammeln, um anschließend wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren. Pflegende Angehörige können während einer Kurzzeitpflege zum Beispiel selbst in den Urlaub fahren oder einen eigenen Kur- oder Krankenhausaufenthalt wahrnehmen.

Wir gestalten den Alltag so weit wie möglich nach den Wünschen und Gewohnheiten unserer Gäste.

Gästemittagstisch

Wenn Sie mobil sind, gerne in Gemeinschaft essen oder Ihr Mittagessen nicht mehr selbst zubereiten können oder möchten, ist der Gästemittagstisch im Altenburgheim eine gute Alternative. Wir kochen täglich frisch in unserer hauseigenen Küche und Sie können immer zwischen zwei Menüs wählen. Die Speisen sind ausgewogen und altersgerecht zusammengestellt und auch für Diabetiker geeignet. Und ganz nebenbei bietet das gemeinsame Essen die Möglichkeit für Begegnungen und Gespräche. Dank spezieller Techniken der Avantgarde-Küche können wir alle Speisen auch Menschen mit Kau- und Schluckbeschwerden anbieten.

Täglich 12 Uhr im Speisesaal, Kosten 7,00 €.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 9 Uhr an unter Telefon 0711 54 002-26

Speisepläne

ViA: Betreutes Wohnen zu Hause

"ViA – Vertrauen im Alter" ist ein Angebot für Senioren, die noch selbstständig leben, sich aber ähnlich wie beim Betreuten Wohnen Begegnungen und Sicherheit im Alltag wünschen.

Wir melden uns regelmäßig bei Ihnen, laden Sie zu Veranstaltungen in unserer Einrichtung ein und sind zu unseren Sprechzeiten erreichbar. Optional bietet ein Hausnotruf Sicherheit.

Individueller Betreuungsdienst

Mit "Wir geben Zeit" begleiten wir Sie zu Hause - für mehrere Stunden am Tag, während der Nacht oder auch rund um die Uhr (24-Stunden-Betreuung). Ein/e kompetente/r Alltagsbegleiter/in unterstützt Sie umfassend, gibt Sicherheit durch Anwesenheit und leistet Ihnen Gesellschaft. Gemeinsam gestalten Sie den Tag nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. So sind Sie in Ihrer eigenen Wohnung rundum gut versorgt und begleitet.

Unsere geschulten Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter stehen für hohe Qualität. Sie sind beim Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg angestellt und sozialversichert.

Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.265,68 € 3.026,49 € 3.518,68 € 4.031,56 € 4.261,54 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
615,40 € 615,40 € 615,40 € 615,40 € 615,40 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
472,42 € 472,42 € 472,42 € 472,42 € 472,42 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
420,10 € 420,10 € 420,10 € 420,10 € 420,10 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 151,80 € 151,80 € 151,80 € 151,80 € 151,80 €
Gesamtsumme 3.925,40 € 4.686,20 € 5.178,40 € 5.691,28 € 5.921,25 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.800,40 € 3.554,96 € 3.555,13 € 3.555,02 € 3.555,00 €
bei mehr als 12 Monaten 3.193,72 € 3.193,85 € 3.193,77 € 3.193,75 €
bei mehr als 24 Monaten 2.712,06 € 2.712,16 € 2.712,10 € 2.712,09 €
bei mehr als 36 Monaten 2.109,99 € 2.110,04 € 2.110,01 € 2.110,00 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.03.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 86,33 € 115,32 € 134,08 € 153,62 € 162,39 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
23,45 € 23,45 € 23,45 € 23,45 € 23,45 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
13,81 € 13,81 € 13,81 € 13,81 € 13,81 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 €
Gesamtsumme 146,58 € 175,57 € 194,33 € 213,87 € 222,64 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.03.2024
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 86,33 € 115,32 € 134,08 € 153,62 € 162,39 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
23,45 € 23,45 € 23,45 € 23,45 € 23,45 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 €
Investitionskosten
(Doppelzimmer - Kaltmiete)
9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 €
Gesamtsumme 142,59 € 171,58 € 190,34 € 209,88 € 218,65 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.03.2024
Download der Preislisten (PDF)

Bei uns wohnen und leben

Sich im Alter auf eine neue Umgebung einzulassen, stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar. Doch oft ist mit einem Umzug auch die Chance verbunden, neue Lebensqualität zu gewinnen.

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