Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Region Heimsheim

Sie möchten auch im Alter zu Hause wohnen bleiben und wünschen sich Hilfe bei den täglichen Aufgaben? Unsere Mobilen Dienste Region Heimsheim sind für Sie da. Ob Unterstützung im Haushalt oder bei Pflege und Betreuung, wir stimmen unsere Leistungen ganz auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Wir beraten Sie gerne und finden die passende Unterstützung für Sie.

Unsere Leistungen

Unsere Mobilen Dienste helfen Ihnen in der eigenen Wohnung bei den Dingen, die alleine nicht mehr gehen: zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim Aufstehen und Zubettgehen oder beim An- und Auskleiden. Wir kaufen auch für Sie ein und helfen im Haushalt. Unsere gut ausgebildeten Pflegefachkräfte übernehmen außerdem die medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
So können Sie in Ihrer eigenen Wohnung weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen. Über die Pflegekasse können Sie viele dieser Leistungen finanzieren. Wir informieren Sie zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen, beraten bei einer Pflegebegutachtung und unterstützen Sie dabei, die richtige Versorgungsform zu finden. Rufen Sie uns an: 07033-539170.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, weil Sie die Pflege privat - zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn - organisieren, verpflichtet Sie der Gesetzgeber, regelmäßige Pflegeberatungsbesuche in Anspruch zu nehmen.

Unsere Mobilen Dienste bieten diese Besuche an und kommen zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie individuell in Ihrer Pflegesituation und geben wertvolle Anregungen und Hilfestellungen.
Wenn Sie keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten und Pflegegrad 2 oder mehr haben, können Sie Pflegegeld beantragen, welches Sie zur Finanzierung selbst organisierter Pflege verwenden können. Um die Qualität der häuslichen Pflege zu stärken und pflegende Angehörige zu unterstützen, schreibt der Gesetzgeber (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) verpflichtende Pflegeberatungsbesuche vor. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen.

Der Pflegeberatungsbesuch ist in folgenden Abständen vorgeschrieben:

  • Pflegegrad 2 oder 3: einmal halbjährlich
  • Pflegegrad 4 oder 5: einmal vierteljährlich

Auch Pflegebedürftige, die einen Pflegedienst in Anspruch nehmen oder nur Pflegegrad 1 haben, können halbjährlich einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie das möchten. Hier trägt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten.

Stellenangebote

Sie möchten sich bei den Mobilen Diensten Heimsheim bewerben? Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote.

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Kontakt

Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Region Heimsheim
Schulstr. 17
71296 Heimsheim
Sie finden uns im Haus Heckengäu.

Eva A. Bubeck, Standortleitung

Telefon: 07033-539170
mobile-dienste-heimsheim@wohlfahrtswerk.de

Vom Mobilen Dienst Heimsheim versorgte Region