Pflege und Betreuung zu Hause

Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege betreuen wir ältere Menschen für einen befristeten Zeitraum im Haus im Park. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha kann man so Kräfte sammeln, um anschließend wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren.

Pflegende Angehörige können während einer Kurzzeitpflege zum Beispiel selbst in den Urlaub fahren oder einen eigenen Kur- oder Krankenhausaufenthalt wahrnehmen.

Essen auf Rädern – Menü Mobil

Auf Wunsch bringen wir das Mittagessen zu Ihnen nach Hause. Die stets frisch zubereiteten Gerichte ermöglichen eine ausgewogene, gesunde Ernährung und sind auch für Diabetiker geeignet. Wir legen großen Wert auf regionale Spezialitäten, die Zutaten stammen von Lieferanten aus der Umgebung. Während der Woche können Sie aus zwei Menüs auswählen, jeweils mit Suppe, Hauptspeise und Nachtisch.

Die Speisen liefern wir zwischen 11.00 und 13.00  Uhr auf Porzellangeschirr, was als positiven Nebeneffekt auch eine geringere Umweltbelastung bedeutet. Sie können Ihr Essen täglich oder nur für einzelne Tage bestellen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Haus im Park unter der Telefonnummer 07476 9439-0 oder per E-Mail haus-im-park@wohlfahrtswerk.de

Wir beliefern auch Firmen, Schulen und Kindergärten.

Gästemittagstisch

Der Gästemittagstisch in unserer Cafeteria steht allen offen, die in Gemeinschaft essen möchten oder nicht so gerne kochen. Unsere Küche bereitet täglich wechselnde frische Gericht zu und achtet auf eine ausgewogene, gesunde und saisonale Zusammensetzung. Wir legen großen Wert auf regionale Spezialitäten, die Zutaten stammen von Lieferanten aus der Umgebung.

Unter der Woche können Sie aus zwei Menüs auswählen, jeweils mit Suppe, Hauptspeise und Nachtisch. Die Speisepläne von "Essen auf Rädern - Menü Mobil" gelten auch für den Gästemittagstisch.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne in der Verwaltung unter der Telefonnummer 07476 9439-0
oder per E-Mail: haus-im-park@wohlfahrtswerk.de

Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.235,87 € 3.099,80 € 3.591,69 € 4.104,57 € 4.334,85 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
631,22 € 631,22 € 631,22 € 631,22 € 631,22 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
485,20 € 485,20 € 485,20 € 485,20 € 485,20 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
274,69 € 274,69 € 274,69 € 274,69 € 274,69 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 164,57 € 164,57 € 164,57 € 164,57 € 164,57 €
Gesamtsumme 3.791,55 € 4.655,48 € 5.147,37 € 5.660,25 € 5.890,53 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.666,55 € 3.511,32 € 3.511,23 € 3.511,13 € 3.511,37 €
bei mehr als 12 Monaten 3.137,17 € 3.137,09 € 3.137,01 € 3.137,20 €
bei mehr als 24 Monaten 2.638,29 € 2.638,24 € 2.638,18 € 2.638,32 €
bei mehr als 36 Monaten 2.014,70 € 2.014,67 € 2.014,64 € 2.014,71 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert.
Preisstand: 01.03.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 73,50 € 101,90 € 118,07 € 134,93 € 142,50 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
20,75 € 20,75 € 20,75 € 20,75 € 20,75 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
15,95 € 15,95 € 15,95 € 15,95 € 15,95 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
9,03 € 9,03 € 9,03 € 9,03 € 9,03 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 5,41 € 5,41 € 5,41 € 5,41 € 5,41 €
Gesamtsumme 124,64 € 153,04 € 169,21 € 186,07 € 193,64 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Preisstand: 01.03.2024

Die Vermietung dieser betreuten Wohnungen erfolgt durch die Wohnungseigentümer.

Download der Preislisten (PDF)

Bei uns wohnen und leben

Sich im Alter auf eine neue Umgebung einzulassen, stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar. Doch oft ist mit einem Umzug auch die Chance verbunden, neue Lebensqualität zu gewinnen.

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