Wenn Sie weiterhin zu Hause wohnen, den Tag aber gerne gemeinsam mit anderen verbringen möchten, bietet sich der Besuch unserer Tagespflege an. Fachlich gut ausgebildetes Personal begleitet die Gäste der zwölf Tagespflegeplätze den Tag über.
Anregende Aktivitäten steigern Ihre geistige und physische Fitness. Morgens werden sie vom Fahrdienst abgeholt und abends wieder sicher nach Hause gebracht. Die Tagespflege eignet sich auch gut für Menschen mit Demenz.
Zum Kennenlernen bieten wir einen Probetag.
Kontakt: Franziska Stauch, Telefon 07033 5391-37
In der Kurzzeitpflege betreuen wir ältere Menschen für einen befristeten Zeitraum im Haus Heckengäu. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha kann man so Kräfte sammeln, um anschließend wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren. Pflegende Angehörige können während einer Kurzzeitpflege zum Beispiel selbst in den Urlaub fahren oder einen eigenen Kur- oder Krankenhausaufenthalt wahrnehmen.
Wir gestalten den Alltag so weit wie möglich nach den Wünschen und Gewohnheiten unserer Gäste.
Für die Kurzzeitpflege stehen sechs Einzelzimmer zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter Telefon 07033 5391-0
Unser "Menü Mobil" liefert täglich frisch gekochte warme Mahlzeiten zu Ihnen nach Hause. Von Montag bis Sonntag können Sie immer zwischen fünf Menüs wählen. Die Speisen sind ausgewogen und altersgerecht zusammengestellt und auch für Diabetiker geeignet. Sonderkostformern berücksichtigen wir gerne.
Wir liefern in Heimsheim, Friolzheim und Mönsheim und seit 15.05. 2023 auch in Wimsheim frisch in einer Warmhaltebox auf Porzellangeschirr. Zusammen mit dem Mittagessen können Sie zusätzlich eine kalte Abendmahlzeit bestellen, die direkt mitgeliefert wird.
Anmeldungen sind kurzfristig bis 10 Uhr möglich, auch Lieferungen an einzelnen Tagen sind möglich.
Sie möchten erst mal probieren? Versuchen Sie ein kostenloses Probeessen.
Zur Bestellung und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Haus Heckengäu.
Haus Heckengäu Tel. 07033 5391-0
Unser Gästemittagstisch steht täglich allen offen, die gerne in Gemeinschaft essen möchten oder nicht so gerne kochen. Unsere Küche bereitet täglich wechselnde frische Gerichte zu und achtet auf eine ausgewogene, gesunde und saisonale Zusammensetzung.
Wochentags können Sie zwischen zwei Menüs wählen. Preis auf Anfrage.
Es reicht, wenn Sie sich einen Tag vorher anmelden unter Telefon 07033 3091-72.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 2.279,98 € | 3.025,88 € | 3.518,07 € | 4.030,95 € | 4.260,93 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
610,23 € | 610,23 € | 610,23 € | 610,23 € | 610,23 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
460,56 € | 460,56 € | 460,56 € | 460,56 € | 460,56 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
418,88 € | 418,88 € | 418,88 € | 418,88 € | 418,88 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 160,01 € | 160,01 € | 160,01 € | 160,01 € | 160,01 € |
Gesamtsumme | 3.929,66 € | 4.675,55 € | 5.167,75 € | 5.680,63 € | 5.910,61 € |
Erstattung Pflegekasse* | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibende Kosten** | 3.804,66 € | 3.543,17 € | 3.543,34 € | 3.543,24 € | 3.543,22 € |
bei mehr als 12 Monaten | 3.180,79 € | 3.180,92 € | 3.180,84 € | 3.180,82 € | |
bei mehr als 24 Monaten | 2.697,61 € | 2.697,71 € | 2.697,65 € | 2.697,64 € | |
bei mehr als 36 Monaten | 2.093,64 € | 2.093,69 € | 2.093,66 € | 2.093,65 € | |
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.04.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2 ** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand. |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 81,46 € | 104,31 € | 133,27 € | 163,09 € | 180,19 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
24,41 € | 24,41 € | 24,41 € | 24,41 € | 24,41 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
18,72 € | 18,72 € | 18,72 € | 18,72 € | 18,72 € |
Investitionskosten (Einzelzimmer - Kaltmiete) |
13,77 € | 13,77 € | 13,77 € | 13,77 € | 13,77 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 3,93 € | 3,93 € | 3,93 € | 3,93 € | 3,93 € |
Gesamtsumme | 142,29 € | 165,14 € | 194,10 € | 223,92 € | 241,02 € |
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen. Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit einen Zuschuss von bis zu 1.419,20– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden. Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.04.2024 |
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege und Betreuung | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € | 96,63 € |
Unterkunft (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) |
10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € | 10,92 € |
Verpflegung (Kochen, Lebensmittel, etc.) |
7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € | 7,28 € |
Investitionskosten (Kaltmiete) |
9,04 € | 9,04 € | 9,04 € | 9,04 € | 9,04 € |
Ausbildungszuschlag nach PflBG | 3,34 € | 3,34 € | 3,34 € | 3,34 € | 3,34 € |
Gesamtsumme | 127,21 € | 127,21 € | 127,21 € | 127,21 € | 127,21 € |
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Preisstand: 01.06.2024 |
Sonnenbühl
Sieben der betreuten Wohnungen sind im Besitz der Stadt Heimsheim und werden von dieser an Heimsheimer Bürger vermietet (die anderen Wohnungen befinden sich in Privatbesitz). Bei Fragen zu den städtischen Wohnungen hilft Ihnen Marco Habiger von der Stadt Heimsheim gerne weiter. Kontakt: Marco Habiger, Tel. 07033 5357-33, habiger@heimsheim.de