Pflege und Betreuung zu Hause

Kurzzeitpflege

Unsere Kurzzeitpflegeplätze sind ein Angebot für ältere und behinderte Menschen, deren Versorgung in ihrer eigenen Wohnung zeitweise nicht sichergestellt ist. Sie ermöglicht es den Angehörigen, die Pflege mit anderen Aufgaben zu vereinen und nicht zuletzt auch die notwendigen schöpferischen Pausen einzulegen, um die häusliche Pflege mit neuen Kräften weiterführen zu können.

Cafeteria

In unserer Cafeteria sind Bewohner, Angehörige und Gäste herzlich willkommen. Genießen Sie selbstgebackene Kuchen, Kaffee und andere Getränke. In unserem gemütlichen Raum mit kleinen Tischgruppen erleben Sie eine schöne Zeit mit Ihren Lieben oder knüpfen neue Kontakte. Besuchen Sie die vielfältigen Veranstaltungen wie Tanzcafé oder Männerstammtisch. Die Cafeteria liegt im Erdgeschoss mit Zugang zum Garten. 

Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 138,34 € 138,34 € 138,34 € 138,34 € 138,34 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
25,16 € 25,16 € 25,16 € 25,16 € 25,16 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
18,36 € 18,36 € 18,36 € 18,36 € 18,36 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
13,29 € 13,29 € 13,29 € 13,29 € 13,29 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,81 € 4,81 € 4,81 € 4,81 € 4,81 €
Gesamtsumme 199,96 € 199,96 € 199,96 € 199,96 € 199,96 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.854,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.06.2025
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.235,26 € 2.975,08 € 3.489,17 € 4.025,17 € 4.266,10 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
674,11 € 674,11 € 674,11 € 674,11 € 674,11 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
491,89 € 491,89 € 491,89 € 491,89 € 491,89 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
404,28 € 404,28 € 404,28 € 404,28 € 404,28 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 146,32 € 146,32 € 146,32 € 146,32 € 146,32 €
Gesamtsumme 3.951,86 € 4.691,68 € 5.205,77 € 5.741,78 € 5.982,70 €
Erstattung Pflegekasse* 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Verbleibende Kosten** 3.820,86 € 3.539,22 € 3.539,30 € 3.539,30 € 3.539,24 €
bei mehr als 12 Monaten 3.191,76 € 3.191,83 € 3.191,83 € 3.191,78 €
bei mehr als 24 Monaten 2.728,48 € 2.728,53 € 2.728,53 € 2.728,49 €
bei mehr als 36 Monaten 2.149,38 € 2.149,40 € 2.149,40 € 2.149,39 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.06.2025 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 138,34 € 138,34 € 138,34 € 138,34 € 138,34 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
25,16 € 25,16 € 25,16 € 25,16 € 25,16 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
18,36 € 18,36 € 18,36 € 18,36 € 18,36 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,81 € 4,81 € 4,81 € 4,81 € 4,81 €
Gesamtsumme 196,49 € 196,49 € 196,49 € 196,49 € 196,49 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.854,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.06.2025
Download der Preislisten (PDF)

Bei uns wohnen und leben

Sich im Alter auf eine neue Umgebung einzulassen, stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar. Doch oft ist mit einem Umzug auch die Chance verbunden, neue Lebensqualität zu gewinnen.

Außenansicht des Haus am Fleinsbach
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