Fachtagung 2018 Die Pflegeheimimmobilie - Risiko oder Rendite? Der Investitionskostensatz und seine Tücken

Mit dem Investitionskostensatz soll der Aufwand einer betriebsbereiten Pflegeimmobilie einschließlich Inventar vollständig finanziert sein: Zinsen, Tilgung und Abschreibungen oder Miete bzw. Pacht. Für die Nachhaltigkeit des Betriebs ist ein IK-Satz, der die unterschiedlichen Immobilienaufwendungen über die jahrzehntelange Lebensdauer eines Gebäudes abdeckt, zentral

Rund 120 Fach- und Führungskräfte sind am 11. Juli 2018 der Einladung des Wohlfahrtswerks zur 62. Fachtagung zum Thema "Die Pflegeheimimmobilie - Risiko oder Rendite? Der Investitionskostensatz und seine Tücken" gefolgt.

Nach welchen Kriterien der IK-Satz ermittelt wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland in vielen Details. Für Pflegeheime in Baden-Württemberg stammen die Regelungen zur IK-Satz-Ermittlung für Bestandseinrichtungen sogar noch aus 1997 - einer Zeit, als investive Pflegeheimförderung im Land noch gang und gäbe war und die formalen Vorgaben noch über das Heimrecht des Bundes geregelt waren. ‚Im Ländle‘ gibt es ganz aktuell aber wenigstens neue Eckwerte für Pflegeheim-Neubauten.

In Baden-Württemberg erfordert zudem die Umsetzung der LHeimBauVO bei vielen Pflegeheimen, die vor deren Inkrafttreten eröffnet wurden, die Finanzierung aktueller baulicher Anpassungen. Die Ausgangssituationen für solche strukturellen Anpassungen sind so vielfältig wie nie. Je nachdem, ob beispielsweise Fördermittel in Anspruch genommen wurden, der Betriebsträger auch Gebäudeeigentümer ist oder ob es Baukosten oberhalb der anerkennungsfähigen Höhen gab oder gibt.

In der Praxis stellen sich uns zum IK-Satz ganz unterschiedliche Fragen: Müssen wir uns aus Betreibersicht mit dem Argument „Einmal gefördert – immer gefördert“ zufriedengeben, obwohl eine investive Förderung abgeschafft wurde? Ist die Differenzierung des IK-Satzes zwischen Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern bei „zu hohen“, sprich nicht anerkennungsfähigen Baukosten eine generelle Lösung? Und lässt sich das Refinanzierungsrisiko indexierter Mietverträge in den Griff bekommen?

Bei unserer Tagung haben wir diese und andere aus Betreibersicht relevante Aspekte der Refinanzierung der Pflegeimmobilie beleuchtet. Die Tagung richtete sich an alle, die sich auf Trägerebene mit dem IK-Satz befassen, an Einrichtungs-/ Heimleitungen, Interessierte in den Verbänden, bei Finanzinstituten und der öffentlichen Hand.

Wir bedanken uns herzlich bei den Referentinnen und Referenten der Fachtagung für ihre interessanten Vorträge.

Die IK-Satz-Kalkulation in den Bundesländern - Ein Überblick über landesrechtliche Bestimmungen, Eckpunkte und Unterschiede
Karsten Kienitz
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main  

Investitionskostenrefinanzierung: Offene Baustellen in Baden-Württemberg und Umsetzungsstand nach den BSG-Urteilen aus 2011
Kai Tybussek
Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ratingen

Kostenträgerdifferenzierung beim IK-Satz? Zulässigkeit und Fallkonstellationen
Prof. Ronald Richter
Richter Rechtsanwälte, Hamburg

Flächen- und Kostenrichtwerte im Pflegeheimbau in Baden-Württemberg - Wo stehen wir?
Henning Volpp
GSP Gesellschaft für Soziales Planen, Stuttgart

Vom Betreiber-Investor über das „Aufteilergeschäft“ bis zum institutionellen Investor – Investorenwahl und Folgen für die Refinanzierung
Detlev Döding
NordLB, Oldenburg

Miete im Pflegeheim statt Investitionskostensatz - Die Refinanzierung des Wohnens nach der Entsäulung ambulant-stationär
Dr. Lutz H. Michel FRICS
Rechtsanwalt, Hürtgenwald

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