Hier informieren wir Sie zum Thema Corona

Die bisher geltenden Hygienevorgaben für Besuche im Pflegeheim sind durch das geänderte Infektionschutzgesetz weitgehend aufgehoben.

Es verbleibt ab 01. März bis zum 07. April 2023 folgende Vorgabe: Alle Besucher müssen einen Atemschutz tragen (FFP2 oder vergleichbar). Dieser muss im gesamten Gebäude getragen werden, auch im Bewohnerzimmer. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske.

Im Bildungszentrum gilt keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Gerne stellen wir auf Nachfrage Teilnehmenden kostenlos eine Maske zur Verfügung.

Schnelltests werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt. Wir behalten uns vor, anlassbezogen (zum Beispiel beim Auftreten grippeähnlicher Symptome) Schnelltests durchzuführen.

Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen zu den Regelungen gerne auch persönlich an.

Aktuelle Informationen zum FSJ und BFD während der Corona-Pandemie finden Bewerber*innen, Freiwillige und Einsatzstellen hier