Für interessierte Einrichtungen Informationen zum FSJ

Gesetzliche Grundlagen des FSJ

Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf/Studium, das an gemeinsam vom Träger und Einrichtungen entwickelten Lernzielen orientiert ist. Es gibt Einblicke in die soziale Berufswelt und vermittelt Kompetenzen auf verschiedenen Ebenen.

Das Freiwillige Soziale Jahr wird gemäß den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 16.05.2008 durchgeführt und beinhaltet neben der Tätigkeit in der Einsatzstelle die Teilnahme an Seminartagen und eine pädagogische Begleitung, die durch einen anerkannten Träger durchgeführt werden muss.

Die Einsatzstelle, das Wohlfahrtswerk als Träger und der*die FSJ-Teilnehmer/*in schließen eine gemeinsame Vereinbarung. Diese wird ergänzt durch eine Rahmenvereinbarung zwischen der Einsatzstelle und dem Wohlfahrtswerk.

  • Für die Anleitung und Begleitung der FSJ-Freiwilligen in der Einsatzstelle steht eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung.
  • Die FSJ-Freiwilligen sind in den Zeiten, in denen sie die Seminare besuchen, in der Einsatzstelle ersetzbar.
  • Der Einsatz findet in der pflegerischen, pädagogischen, betreuenden oder kulturellen Arbeit mit maximal 30 Prozent hauswirtschaftlichem Anteil statt oder in Vollzeit im hauswirtschaftlichen Bereich. Die FSJ-Freiwilligen sind in ein Team eingebunden.
  • Das Team in der Einrichtung trägt den Bildungscharakter des FSJ mit.

Struktur der Seminare

Die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage führen wir in Form von Seminarwochen und Einzeltagen durch. Die Termine teilen wir den Einsatzstellen rechtzeitig mit. Die Seminartage gelten als Arbeitszeit.

Mehr zur pädagogischen Begleitung und den Seminaren erfahren Sie auf unseren Seiten für interessierte junge Menschen.

Finanzielle Leistungen

Für den FSJ-Einsatz entstehen Ihnen Kosten für

  • Taschengeld
  • Verpflegungsgeld
  • Freie Unterkunft oder Fahrtkostenzuschuss
  • Sozialversicherung
  • Umlage für pädagogische Begleitung und Verwaltungskosten

Das Wohlfahrtswerk übernimmt die Ausbezahlung des Taschengeldes, des Verpflegungsgeldes und ggf. des Fahrtkostenzuschusses sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung.

Weitere Informationen und Kontakt

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer ausführlichen Infomappe, die Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern können.

Gerne können Sie auch per Telefon oder E-Mail Kontakt mit dem Regionalbüro in Ihrer Nähe aufnehmen.