Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.037,53 € 2.646,54 € 3.138,43 € 3.651,31 € 3.881,29 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
551,82 € 551,82 € 551,82 € 551,82 € 551,82 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
449,91 € 449,91 € 449,91 € 449,91 € 449,91 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
418,88 € 418,88 € 418,88 € 418,88 € 418,88 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 160,01 € 160,01 € 160,01 € 160,01 € 160,01 €
Gesamtsumme 3.618,15 € 4.227,16 € 4.719,05 € 5.231,93 € 5.461,91 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.493,15 € 3.151,68 € 3.151,58 € 3.151,48 € 3.151,47 €
bei mehr als 12 Monaten 2.846,20 € 2.846,12 € 2.846,03 € 2.846,02 €
bei mehr als 24 Monaten 2.438,89 € 2.438,83 € 2.438,77 € 2.438,76 €
bei mehr als 36 Monaten 1.929,75 € 1.929,72 € 1.929,69 € 1.929,69 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert.
Preisstand: 01.02.2023 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 5% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 72,41 € 92,72 € 118,46 € 144,97 € 156,67 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
21,22 € 21,22 € 21,22 € 21,22 € 21,22 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
16,28 € 16,28 € 16,28 € 16,28 € 16,28 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
13,77 € 13,77 € 13,77 € 13,77 € 13,77 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 3,93 € 3,93 € 3,93 € 3,93 € 3,93 €
Gesamtsumme 127,61 € 147,92 € 173,66 € 200,17 € 211,87 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.419,20– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Preisstand: 01.02.2023
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 85,70 € 85,70 € 85,70 € 85,70 € 85,70 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
9,90 € 9,90 € 9,90 € 9,90 € 9,90 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
6,61 € 6,61 € 6,61 € 6,61 € 6,61 €
Investitionskosten
(Kaltmiete)
9,04 € 9,04 € 9,04 € 9,04 € 9,04 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 3,34 € 3,34 € 3,34 € 3,34 € 3,34 €
Gesamtsumme 114,59 € 114,59 € 114,59 € 114,59 € 114,59 €
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.05.2023

Sonnenbühl

Sieben der betreuten Wohnungen sind im Besitz der Stadt Heimsheim und werden von dieser an Heimsheimer Bürger vermietet (die anderen Wohnungen befinden sich in Privatbesitz). Bei Fragen zu den städtischen Wohnungen hilft Ihnen Marco Habiger von der Stadt Heimsheim gerne weiter. Kontakt: Marco Habiger, Tel. 07033 5357-33, habiger@heimsheim.de

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