Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.231,31 € 2.962,60 € 3.454,50 € 3.967,38 € 4.197,66 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
635,47 € 635,47 € 635,47 € 635,47 € 635,47 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
463,30 € 463,30 € 463,30 € 463,30 € 463,30 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
463,60 € 463,60 € 463,60 € 463,60 € 463,60 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 162,75 € 162,75 € 162,75 € 162,75 € 162,75 €
Gesamtsumme 3.956,43 € 4.687,72 € 5.179,61 € 5.692,49 € 5.922,77 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.831,43 € 3.564,42 € 3.564,33 € 3.564,23 € 3.564,46 €
bei mehr als 12 Monaten 3.211,12 € 3.211,04 € 3.210,96 € 3.211,15 €
bei mehr als 24 Monaten 2.740,05 € 2.739,99 € 2.739,93 € 2.740,07 €
bei mehr als 36 Monaten 2.151,21 € 2.151,18 € 2.151,15 € 2.151,22 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert.
Preisstand: 01.04.2024 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 15% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 74,30 € 97,07 € 113,25 € 130,11 € 137,67 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
21,08 € 21,08 € 21,08 € 21,08 € 21,08 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
15,40 € 15,40 € 15,40 € 15,40 € 15,40 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
10,82 € 10,82 € 10,82 € 10,82 € 10,82 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,17 € 4,17 € 4,17 € 4,17 € 4,17 €
Gesamtsumme 125,77 € 148,54 € 164,72 € 181,58 € 189,14 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Preisstand: 01.04.2024
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 85,70 € 85,70 € 85,70 € 85,70 € 85,70 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
9,90 € 9,90 € 9,90 € 9,90 € 9,90 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
6,61 € 6,61 € 6,61 € 6,61 € 6,61 €
Investitionskosten
(Kaltmiete)
5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,18 € 4,18 € 4,18 € 4,18 € 4,18 €
Gesamtsumme 111,39 € 111,39 € 111,39 € 111,39 € 111,39 €
Für die Abholung fällt eine Fahrdienstvergütung an, die sich nach der Entfernung Ihres Wohnorts bemisst. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad (§41 SGB XI). Für die Finanzierung der Tagespflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.01.2024
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 37,19 € 47,68 € 57,21 € 66,75 € 71,52 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
7,52 € 7,52 € 7,52 € 7,52 € 7,52 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
5,32 € 5,32 € 5,32 € 5,32 € 5,32 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Gesamtsumme 55,03 € 65,52 € 75,05 € 84,59 € 89,36 €
Mit der Pflegereform 2017 wurden die Beiträge der Pflegekasse zur Nachtpflege deutlich erhöht. Diese Beiträge werden zusätzlich zum Pflegegeld
oder der Pflegesachleistung gezahlt. Für die Finanzierung der Nachtpflege können auch das Budget für die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Preisstand: 01.01.2024

Atrium          
Wohnfläche: von 23,70 bis 33,30 m²         
Kaltmiete pro m²: 8,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat

Hochhaus            
Wohnfläche: von 22,90 bis 47,10 m²         
Kaltmiete pro m²: 7,95 €/Monat
Notruf und Soziale Betreuung: 100,00 €/Monat

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