Bei uns wohnen und leben

Pflegeheim

Wir bieten 89 Pflegeplätze und sechs Kurzzeitpflegeplätze. Die gemütlichen, hellen Räume verfügen über ein eigenes Badezimmer mit Dusche und WC. Alle Zimmer sind mit einem Pflegebett und einem Nachttisch
möbliert. Darüber hinaus können Sie Ihr Zimmer mit Ihren eigenen Möbeln gestalten.

Wir übernehmen die regelmäßige Zimmer- und Wäschereinigung, stellen die Bettwäsche und die Anschlüsse für Fernsehen, Radio und Telefon.

Auch Menschen, die an Demenz erkrankt sind, finden bei uns eine geschützte Umgebung.

Preisliste

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 2.030,84 € 2.593,61 € 3.085,50 € 3.598,68 € 3.828,66 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
569,16 € 569,16 € 569,16 € 569,16 € 569,16 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
448,39 € 448,39 € 448,39 € 448,39 € 448,39 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
420,10 € 420,10 € 420,10 € 420,10 € 420,10 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 151,80 € 151,80 € 151,80 € 151,80 € 151,80 €
Gesamtsumme 3.620,29 € 4.183,06 € 4.674,95 € 5.188,13 € 5.418,11 €
Erstattung Pflegekasse* 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Verbleibende Kosten** 3.495,29 € 3.116,75 € 3.116,66 € 3.116,81 € 3.116,79 €
bei mehr als 12 Monaten 2.820,44 € 2.820,36 € 2.820,49 € 2.820,47 €
bei mehr als 24 Monaten 2.425,36 € 2.425,30 € 2.425,39 € 2.425,38 €
bei mehr als 36 Monaten 1.931,50 € 1.931,48 € 1.931,52 € 1.931,52 €
Alle Preise gelten für einen Monat. Der monatliche Preis wird mit 30,42 Tagen kalkuliert.
Preisstand: 01.02.2023 *zzgl. Zuschlag zum pflegebedingten Anteil in Abhängigkeit der Wohndauer ab Pflegegrad 2
** bei einer Wohndauer von bis zu 12 Monaten erstattet die Kasse zusätzlich 5% des pflegebedingten Aufwand.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 66,76 € 85,26 € 101,43 € 118,30 € 125,86 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
18,71 € 18,71 € 18,71 € 18,71 € 18,71 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
14,74 € 14,74 € 14,74 € 14,74 € 14,74 €
Investitionskosten
(Einzelzimmer - Kaltmiete)
13,81 € 13,81 € 13,81 € 13,81 € 13,81 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 €
Gesamtsumme 119,01 € 137,51 € 153,68 € 170,55 € 178,11 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Preisstand: 01.02.2023
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege und Betreuung 70,40 € 83,13 € 106,69 € 131,75 € 142,54 €
Unterkunft
(Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
18,97 € 18,97 € 18,97 € 18,97 € 18,97 €
Verpflegung
(Kochen, Lebensmittel, etc.)
15,29 € 15,29 € 15,29 € 15,29 € 15,29 €
Investitionskosten
(Doppelzimmer - Kaltmiete)
9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 € 9,82 €
Ausbildungszuschlag nach PflBG 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 € 4,99 €
Gesamtsumme 119,47 € 132,20 € 155,76 € 180,82 € 191,61 €
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung sowie den Ausbildungszuschlag nach PflBG.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind selbst zu tragen.
Die Preise der solitären Kurzzeitpflege und die der Doppelzimmer können abweichen.
Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege derzeit
einen Zuschuss von bis zu 1.774,– Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,– Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 39 SGB XI erfüllt werden.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125,– Euro, den sie, soweit nicht anderweitig verbraucht, für die Kurzzeitpflege einsetzen können. Der Betrag ist eine Erstattungsleistung, die vom Kunden selbst zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Preisstand: 01.02.2023
Download der Preislisten (PDF)

Pflege und Betreuung zu Hause

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