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Wir kommen zu Ihnen
Pflegeberatungsbesuch
Wenn Sie keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten und eine Pflegestufe vorliegt, erhalten Sie Pflegegeld, welches Sie zur Finanzierung selbst organisierter Pflege durch z. B. Angehörige, Nachbarn oder Freunde verwenden können. In diesem Fall sind Sie nach § 37 Abs. 3 SGB Xl verpflichtet, mindestens einmal halbjährlich (bei Pflegestufe I und II) oder mindestens einmal vierteljährlich (bei Pflegestufe III) eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diesen sogenannten Pflegeberatungsbesuch werden von den Pflegekassen übernommen.
Unsere Mobilen Dienste bieten diese Pflegeberatungsdienste an. Wir besuchen Sie in der häuslichen Umgebung und besprechen Fragen, wie:
- Wie ist Ihr Befinden bzw. das Ihres Angehörigen?
- Sind zusätzliche Hilfen in der gegebenen Situation empfehlenswert?
- Wie können pflegerische Aufgaben so bewältigt werden, dass der eigene Körper dadurch möglichst wenig belastet wird?
Unser Anspruch dabei ist es, Betroffene und ihre Angehörigen zu beraten und in der oftmals schwierigen Pflegesituation wichtige Hilfestellungen zu geben.
Mit unserer Komfortsuche finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe, die diese Dienstleistung anbieten. Einfach die gewünschte(n) Dienstleistung(en) anklicken und die Postleitzahl eingeben, in deren Umkreis gesucht werden soll.

