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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kosten
Allgemein
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Zu Hause bleiben
Ich möchte in meiner Wohnung wohnen bleiben, stoße im Alltag aber manchmal an meine Grenzen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt heute so vielfältige Hilfen für das Leben zu Hause, dass einer Vielzahl älterer Menschen der Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist. Wer nicht mehr selbst kochen kann oder möchte, kann sich beispielsweise ein gutes Essen nach Hause liefern lassen. Mitarbeiter des Mobilen Dienstes beraten in medizinischen Fragen und tragen dazu bei, dass der Alltag wieder gelingen kann: Sie unterstützen im Haushalt, beim Anziehen und der Körperpflege, begleiten zu Arztbesuchen, übernehmen Erledigungen oder bereichern das Leben durch ein persönliches Gespräch. Für Menschen, die sturzgefährdet sind oder sich einfach nicht mehr so sicher fühlen, kann ein Hausnotruf, der in der Wohnung installiert wird, wieder Sicherheit schaffen. Unser Angebot „Wir geben Zeit“ kann ab vier Stunden täglich in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit bestimmen Sie frei, was zu tun ist.
Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrer speziellen Situation das beste ist, beraten wir Sie gerne kostenlos.
Die Tage zu Hause werden mir manchmal lang. Wo kann ich mit anderen Menschen zusammenkommen?
Wenn Sie neue Kontakte knüpfen möchten und Abwechslung suchen, bietet sich vielleicht das Betreute Wohnen zu Hause (Vertrauen im Alter - ViA) an. Hier können Sie – gegen einen geringen monatlichen Kostenbeitrag – regelmäßig kulturelle und informative Veranstaltungen besuchen und haben einen kompetenten Ansprechpartner für die Fragen, die Sie beschäftigen. Mehrere unserer Häuser bieten außerdem einen täglichen Gästemittagstisch an, wo Sie neue Menschen kennenlernen und das Essen in Gemeinschaft genießen können.
Wenn Sie nicht mehr so rüstig sind, könnte sich der Besuch einer Tagespflege für Sie empfehlen. Die Gäste werden – täglich oder an bestimmten Tagen – zu Hause abgeholt, verbringen den Tag in Gemeinschaft und werden abends wieder nach Hause gefahren. Der Tagesablauf wird mit unterschiedlichen Aktivitäten abwechslungsreich gestaltet. Zusätzlich können sie das Veranstaltungsangebot und Serviceangebote wie Friseur oder Fußpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt zu einem großen Teil die Pflegekasse.
Kann ich auch mit einer Demenzerkrankung weiter alleine leben?
Das hängt natürlich von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist sicherlich, ob Sie bzw. Ihre Angehörigen noch ein sicheres Gefühl haben. Eine Hilfe kann hier ein Mobiler Dienst sein, der ein oder mehrmals täglich ins Haus kommt und nach dem Rechten schaut. Und auch der Besuch einer Tagespflege (s. vorige Frage) kann für Sie und damit indirekt für Ihre Angehörigen Entlastung bieten. Ein Tagesangebot, das nur für Menschen mit Demenz geöffnet ist, bietet unsere spezielle Tagesbetreuung im Kraichgauheim (Bad Schönborn). Wenn Sie mindestens vier Stunden tagsüber, abends oder nachts zu Hause Betreuung wünschen, könnte unser Angebot „Wir geben Zeit“ das Richtige für Sie sein.
Meine Tochter, die mich normalerweise pflegt, möchte in den Urlaub fahren. Gibt es hierfür Hilfe?
Viele unserer Häuser bieten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Wenn Sie dagegen zu Hause bleiben möchten, kann in dieser Zeit jemand vom Mobilen Dienst nach Ihnen schauen. Wenn Sie mehr als vier Stunden täglich Begleitung wünschen oder benötigen, könnte unser Angebot „Wir geben Zeit“ interessant sein.
Wussten Sie schon? Wenn die Person, die Sie normalerweise pflegt, in Urlaub fährt oder krank ist, können Sie die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Was hierbei die Pflegekasse übernimmt, lesen Sie unten.
Was ist, wenn ich mehrmals täglich Hilfe benötige und auch nachts nicht mehr alleine bleiben kann?
Unter dem Motto „Wir geben Zeit“ bietet das Wohlfahrtswerk eine zuverlässige Rund-um-die-Uhr-Betreuung für zu Hause an. Unsere Mitarbeiter übernehmen als Ihre persönlichen Begleiter Aufgaben im Haushalt, leisten Unterstützung bei der Körperpflege oder sind einfach nur da zum Zuhören und Gesellschaft leisten. Im Unterschied zu Agenturen, die Arbeitskräfte aus Osteuropa vermitteln, kommen unsere Mitarbeiter aus der Region und sind in Deutschland ganz regulär angestellt und sozialversichert.
Wann ist ein Umzug doch empfehlenswert?
Verschiedene Gründe können für einen Umzug sprechen: Ein Umzug in eine Seniorenwohnanlage kann zum Beispiel eine gute Idee sein, wenn man einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe benötigt und die bisherige Wohnung Stufen hat oder ein Aufzug fehlt. Ein Pflegeheim kommt zum Beispiel in Frage, wenn sich eine Demenzerkrankung so verschlechtert, dass man selbst oder die Angehörigen kein sicheres Gefühl mehr zu Hause haben. Auch wenn man bettlägerig oder stark pflegebedürftig ist, kann es gut sein, zu wissen, dass immer Menschen in der Nähe sind. Schließlich kann auch der soziale Aspekt für ein Pflegeheim sprechen: Dort finden Gottesdienste statt, die man von zu Hause aus alleine gar nicht mehr besuchen könnte, gemeinsam werden Ausflüge unternommen, es gibt therapeutische Angebote, Konzerte, Feste oder Ausstellungen.
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Kann ich auch nach einem Umzug meinen Haushalt weiter alleine führen?
Ja. Im Betreuten Wohnen leben Sie selbstständig in einer abgeschlossenen Wohnung mit Türschild und Klingel, mit einer eigenen Küche und einem Badezimmer. Gleichzeitig sind alle Wohnungen barrierefrei gestaltet und mit einem Notruf ausgestattet. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Gemeinschaft suchen, können Sie an Konzerten, Festen oder Veranstaltungen teilnehmen. Für Fragen des Alltags steht ein Mitarbeiter zur Verfügung, der feste Sprechzeiten hat.
Kann ich im Betreuten Wohnen bleiben, auch wenn ich schwer pflegebedürftig werde?
Wir unterstützen Sie dabei, möglichst lange in Ihrer Wohnung zu bleiben, wenn das Ihr Wunsch ist. Oft ist dies mit Hilfe des Mobilen Dienstes sogar bis zum Lebensende möglich und die Entscheidung für oder gegen einen Umzug ist eher eine Kostenfrage.
Die Entscheidung, ob ein Umzug ins Pflegeheim erforderlich ist, treffen also letztendlich Sie oder Ihre Angehörigen - gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite.
Meine Mutter liegt derzeit im Krankenhaus und soll nächste Woche entlassen werden. Nach Einschätzung der Ärzte wird sie nicht mehr weiter alleine leben können. Wo finden wir kurzfristig Hilfe?
Wenn Ihre Mutter bereits eine Pflegestufe bewilligt hat, können Sie sich direkt bei einem Pflegeheim Ihrer Wahl erkundigen, ob ein Platz frei ist. Etwaige Wartezeiten könnten Sie mit der Kurzzeitpflege oder der Tagespflege überbrücken, die viele unserer Häuser anbieten. Falls keine Pflegestufe vorliegt, sollten Sie diese möglichst umgehend bei der Pflegekasse beantragen.
Mein Vater ist schwer an Demenz erkrankt. Welche Wohnformen kommen für ihn in Frage?
Alle unsere Wohn- und Pflegezentren eignen sich auch für Menschen mit schwerer Demenz. In der Regel leben Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen und Hilfebedarfen, mit und ohne Demenz, bei uns in gemeinsamen Wohngruppen („integratives Konzept“). Das hat den Vorteil, dass bei fortschreitender Demenzerkrankung kein erneuter Umzug erforderlich ist. Daneben gibt es aber auch spezielle Wohngruppen für Menschen mit Demenz („segregatives Konzept“) wie z.B. die Domus-Wohngruppe im Ludwigstift im Stuttgarter Westen und in der Else-Heydlauf-Stiftung in Stuttgart-Zuffenhausen.
Können wir uns ganz frei für ein Pflegeheim entscheiden?
Wenn eine Pflegestufe bewilligt ist, können Sie sich grundsätzlich für ein Pflegeheim Ihrer Wahl entscheiden. Manche Häuser haben allerdings örtliche Beschränkungen, z.B. wenn die Stadt oder Gemeinde finanziell beteiligt bzw. Eigner ist. Einige unserer Wohn- und Pflegezentren haben außerdem Wartelisten. Wenn Sie eines unserer Häuser besser kennenlernen wollen, gibt es auch die Möglichkeit des Probewohnens. Sprechen Sie uns gerne einfach an.
Worauf sollte man bei der Entscheidung achten?
Bei der Entscheidung für ein Pflegeheim ist es wie bei einer persönlichen Beziehung: Die Chemie muss stimmen! Wenn Sie sich ein Haus anschauen, achten Sie daher neben den baulichen Gegebenheiten auch auf die Atmosphäre und fragen sich: Würden Sie bzw. Ihr Angehöriger sich hier wohl fühlen?
Daneben kann es hilfreich sein, auf folgende Punkte zu achten:
- Wo liegt das Haus? Wie ist es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen? Ist das Haus gut für Sie, Ihre Angehörigen und Freunde zu erreichen?
- Entspricht das Ambiente im Haus und den Außenanlagen Ihren Wohn- und Lebensvorstellungen?
- Bestehen auch Angebote für Bewohner, die gerne sehr spät zu Bett gehen wollen?
- Wie ist die Möglichkeit, bei den Mahlzeiten auswählen zu können, z.B. wo man isst (Speisesaal, Aufenthaltsraum oder eigenes Zimmer) und wovon und wieviel man isst? Haben Sie spezielle Nahrungswünsche oder Unverträglichkeiten, die in der Einrichtung erfüllt werden können?
- Welche sozialen oder kulturellen Angebote gibt es? Kümmert sich ein Sozialdienst um individuelle Bewohnerbelange?
- Gibt es im Gebäude zusätzliche Dienstleister wie Fußpflege, Friseur o.ä.?
- Gibt es Ehrenamtliche oder einen Förderverein, die sich für die Belange der Bewohner engagieren?
- Gibt es besondere Angebote für Schwerstpflegebedürftige oder Demenzkranke?
- Haben Sie Wünsche für die letzte Lebensphase (Sterbebegleitung) bzw. den Umgang mit Verstorbenen und sehen Sie diese in der Einrichtung für erfüllbar?
Wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen möchten, schließt dieses einen Heimvertrag mit Ihnen ab. Dieser ist eine Kombination aus vertraglichen Regelungen
- zum Wohnen (anstelle eines Mietvertrags, der bei Heimen gesetzlich nicht vorgesehen ist)
- zum Umfang der Verpflegung, Betreuung und Pflege
- zu Preisen und Preisanpassungen
Zu den Inhalten, die in einem Heimvertrag geregelt werden müssen, gibt es genaue Vorschriften in einem Spezialgesetz, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Der Umfang des Heimvertrags ist deshalb beträchtlich. Vor dem Vertragsabschluss erläutern wir Ihnen den Inhalt des Vertrags im Rahmen eines Gesprächs. Sie haben dabei die Gelegenheit, Unklarheiten auszuräumen – natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen zum Heimvertrag auch später jederzeit an uns wenden. In diesem Vertragsgespräch erfahren Sie auch, an welche Beratungsstellen in Ihrer Umgebung Sie sich diesbezüglich wenden können, wenn Sie dies wünschen.
Woran ist vor einem Umzug in ein Pflegeheim zu denken?
Sie sollten so bald wie möglich bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege stellen. Ohne schriftliche Mitteilung gibt es keine Erstattung von der Pflegekasse. Außerdem sollten Sie an folgendes denken:
- die Wohnung rechtzeitig kündigen
- beim Einwohnermeldeamt ummelden
- Nachsendeantrag bei der Post stellen
- ggf. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei der Bank kündigen
- evtl. einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, falls Sie die Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim nicht bzw. nicht vollständig tragen können
Gerne können Sie sich bei Fragen auch an die Verwaltung unserer Häuser wenden.
Gibt es für pflegebedürftige Menschen auch Alternativen zum klassischen Pflegeheim?
Eine Alternative sind sogenannte ambulante oder stationäre Wohngemeinschaften. Stationäre Wohngemeinschaften finden Sie im Haus am Kappelberg in Fellbach und im Wohnzentrum Grüne Burg in Pfullendorf. Dort wird viel Wert auf einen möglichst normalen Alltag gelegt: Die Bewohner können sich am Haushalt beteiligen und gestalten den Tag soweit wie möglich selbst mit. Diese Wohngemeinschaften bieten alle Leistungen eines klassischen Pflegeheims und werden auch bei den finanziellen Erstattungen durch die Pflegekasse wie diese eingeordnet (s.u. Zuschüsse für Pflegeheim). Eine ambulante Wohngemeinschaft befindet sich in der Schozacher Straße in Stuttgart-Rot in einem normalen Wohnhaus. Von der Pflegekasse werden hier Zuschüsse wie im häuslichen Bereich bezahlt (s.u. „ambulante Sachleistungen“). Alle unsere Wohngemeinschaften eignen sich auch sehr gut für Menschen mit einer Demenzerkrankung.
Eine weitere Alternative finden Sie in unserem Haus am Weinberg: Dort entscheidet man sich beim Einzug entweder für ein ambulantes oder für ein stationäres Appartement. Die Größe der ambulanten und stationären Appartements unterscheidet sich nicht - es sind durchweg anderthalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit Bad und Küchenzeile. Gerade wenn der Hilfebedarf noch nicht so umfangreich ist, wenn man geistig gut orientiert ist, ist ein Appartement mit einer ambulanten Betreuung eine gute Lösung. Man zahlt monatlich Miete und eine geringe Betreuungspauschale. Die Leistungen unseres Mobilen Dienstes werden spitz abgerechnet – abhängig von ihrer Inanspruchnahme. Mit steigendem (oder sinkendem) Hilfebedarf kann dann mehr (oder weniger) Leistung vom ambulanten Dienst abgerufen werden. Auch kognitive Beeinträchtigungen lassen sich durch Möglichkeiten der Tagesbetreuung im Haus bewältigen – alles ohne weiteren Umzug. Allerdings wird von der Pflegekasse in diesem Wohnungen nur die ambulante Leistungshöhe gewährt. Dies führt bei sehr intensiver Hilfebedürftigkeit im Einzelfall zu einem höherem monatlichen Eigenanteil als bei den stationären Appartements. In diesen wird ein monatlicher Pauschalpreis fällig, der wie in allen konventionellen Pflegeheimen gestaltet ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kosten
Allgemein
Ab wann habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Das Pflegeversicherungsgesetz unterteilt den Pflegebedarf in drei Stufen, je nach Pflegestufe unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Leistungen. Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf der Grundlage eines Pflegegutachtens, das vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt wird.
Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Als erheblich pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie täglich mindestens 90 Minuten Hilfe benötigen. Auf die Grundpflege, zu der Körperpflege, Ernährung und Mobilität (z.B. Hilfe beim An- und Auskleiden) zählen, müssen dabei mehr als 45 Minuten entfallen (d.h. die Hilfe im Haushalt muss den geringeren Anteil ausmachen).
Pflegestufe 2 – schwere Pflegebedürftigkeit
Als schwer pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie täglich mindestens drei Stunden Hilfe benötigen. Auf die Grundpflege, zu der Körperpflege, Ernährung und Mobilität (z.B. Hilfe beim An- und Auskleiden) zählen, müssen dabei mehr als zwei Stunden entfallen.
Pflegestufe 3 – schwerste Pflegebedürftigkeit
Als schwerst pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie täglich mindestens fünf Stunden Hilfe benötigen. Auf die Grundpflege, zu der Körperpflege, Ernährung und Mobilität (z.B. Hilfe beim An- und Auskleiden) zählen, müssen dabei mehr als vier Stunden entfallen.
Diese Pflegestufen gelten sowohl für den häuslichen Bereich als auch für den stationären Bereich (Pflegeheim). Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Welche Hilfen gibt es, wenn keine Pflegestufe anerkannt wird?
Besonders Angehörige von Menschen mit Demenz haben häufig das Problem, dass keine Pflegestufe anerkannt wird, obwohl ein erheblicher Betreuungsbedarf vorliegt. Derzeit wird die im Pflegeversicherungsgesetz enthaltene Definition, wann Pflegebedürftigkeit besteht, überarbeitet. Die besondere Situation von Demenzkranken und ihren Angehörigen soll dadurch künftig - d.h. nach der nächsten Reform des Pflegeversicherungsgesetzes - besser als bisher berücksichtigt werden.
Sogenannte „Hilfen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“ gibt es auch ohne Pflegestufe, wenn demenzbedingt erhebliche Beeinträchtigungen bestehen. Für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zahlt die Pflegekasse einen Grundbetrag (bis zu 100 Euro monatlich, also bis zu 1.200 Euro im Jahr) oder einen erhöhten Betrag (bis zu 200 Euro monatlich, also bis zu 2.400 Euro im Jahr), wenn vom Medizinischen Dienst ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Diesen Betrag können Sie auch für einen Platz in einem Pflegeheim, für den Besuch einer Tagespflege oder eine Einzelbetreuung zu Hause verwenden. Weitere Voraussetzung, die 100 oder 200 Euro monatlich zu erhalten ist, dass für die Betreuungsleistung eine Rechnung vorgelegt werden kann.
Zu Hause bleiben
- Wenn Ihre Angehörigen oder Ihr privates Netzwerk die häusliche Pflege übernehmen... ...bezahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:
- Pflegestufe 1: 235 €
- Pflegestufe 2: 440 €
- Pflegestufe 3: 700 €
Wenn Sie diese Beträge in voller Höhe ausbezahlt haben wollen, werden keine ambulanten Pflegesachleistungen (s.u.) gewährt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, halbjährlich (Pflegestufe 3: vierteljährlich) einen Pflegeberatungsbesuch durch einen zugelassenen Mobilen Dienst in Anspruch zu nehmen.
- Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst Leistungen beziehen......erhalten Sie sogenannte ambulante Sachleistungen bis zur Höhe von:
- Pflegestufe 1: 450 €
- Pflegestufe 2: 1.100 €
- Pflegestufe 3: 1.550 €
Wird der Betrag nicht komplett für einen ambulanten Pflegedienst ausgeschöpft, können Sie sich den verbleibenden prozentualen Anteil als Pflegegeld auszahlen lassen. Wenn Sie beispielsweise nur 70 Prozent der ambulanten Sachleistung für die Pflegestufe 1 in Anspruch nehmen (70 Prozent von 450 € = 315 €), dann stehen Ihnen noch 30 Prozent des Pflegegeldes in Pflegestufe 1 zu (30 Prozent von 235 € = 70,50 €). Diese Situation nennt sich ‚Kombinationsleistung von Geldleistung und Sachleistung’. Gerne beraten wir Sie, welche finanzielle Unterstützung Ihnen die Pflegekasse bei Ihrer gewünschten Kombination gewährt.
- Wenn Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen.......erstattet Ihnen die Pflegekasse die Aufwendungen bis zur Höhe von:
- Pflegestufe 1: 450 €
- Pflegestufe 2: 1.100 €
- Pflegestufe 3: 1.550 €
Seit dem 1. Juli 2008 können Sie neben der Tagespflege auch noch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen. Bei einer Kombination steht Ihnen ein bis zu 50 Prozent höherer Betrag zu als der oben ausgewiesene (s. nächste Frage). Bitte beachten Sie, dass die Pflegekasse bei einem Tagespflegebesuch nur für die pflegebedingten Aufwendungen und soziale Betreuung aufkommt. Die Kosten für die Verpflegung und den Fahrdienst müssen selbst getragen werden.
- Wenn Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen und von Angehörigen oder einem ambulanten Dienst gepflegt werden…...können Sie Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen in vollem Umfang beziehen und zusätzlich 50 Prozent der gewährten Tagespflegeleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise eine Tagespflege besuchen, aber auch ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen kommt, erstattet Ihnen die Pflegekasse die Aufwendungen bis zu einem Betrag von
- 675 Euro in Pflegestufe 1
- 1.650 Euro in Pflegestufe 2
- 2.325 Euro in Pflegestufe 3
Als Pflegebedürftiger haben Sie das Recht, Pflegegeld, ambulante Sachleistungen und Aufwendungen für die Tagespflege miteinander zu kombinieren. Wenn Sie wissen möchten, wie viel finanzielle Unterstützung bei Ihrer gewünschten Kombination gewährt wird, dann wenden Sie sich an eine unserer Tagespflegeeinrichtungen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne.
Welche Kosten werden übernommen, wenn die Pflegeperson verhindert ist?
Wenn die Person, die Sie normalerweise pflegt, im Urlaub ist oder durch Krankheit ausfällt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege (man spricht hier von „Verhinderungspflege“) für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Sie erhalten hier bis zu 1.550 Euro, die Sie zum Beispiel für einen Mobilen Dienst oder den Besuch einer Kurzzeit- oder Tagespflege verwenden können.
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Welche Kosten kommen im Betreuten Wohnen auf mich zu?
Beim Betreuten Wohnen schließen Sie zwei Verträge ab:
- einen Mietvertrag: Die Warmmiete umfasst zusätzlich zur Kaltmiete Heizung und Warmwasser, ein Verwaltungsentgelt sowie Betriebs- und Gemeinschaftskosten. Strom und Telefon werden direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
- einen Betreuungsvertrag: Für den Notruf und die Soziale Betreuung wird eine monatliche Pauschale erhoben, die je nach Leistungsumfang, der hausbezogen unterschiedlich enthalten ist, zwischen 50 und 130 Euro liegt. Zusätzlich kann der Betreuungsvertrag freiwillige Wahlleistungen wie z.B. Wohnungsreinigung oder Wäschedienste enthalten.
Wenn Sie zusätzlich ambulante Pflege benötigen, schließen Sie mit einem Mobilen Dienst Ihrer Wahl einen dritten Vertrag ab.
Was kostet ein Aufenthalt im Pflegeheim?
Der Aufenthalt im Pflegeheim wird in sogenannten „Tagessätzen“ berechnet. Diese umfassen das Wohnen, die Personalkosten, die beim Zubereiten von Mahlzeiten, Hausreinigung etc. anfallen, die Personalkosten im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung und die für Leitung und Verwaltung anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Pflegeversicherung gibt uns eine spezielle Unterteilung der Entgelte vor in:
- Pflegeleistung
- Kosten für Unterkunft & Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage (derzeit 93 Cent/Tag)
Die Pflegeheime legen den Preis für einen Heimplatz nicht selbst fest. An den Verhandlungen sind neben dem Heimträger die Pflegekassen und der örtliche Sozialhilfeträger beteiligt. Letztere haben zuvor geprüft, ob die beantragten Entgelte angemessen sind. Die Entgelte für einen Pflegeplatz variieren von Haus zu Haus und unterscheiden sich je nach Pflegestufe. Außerdem werden in den Verträgen mit den Pflegekassen Personalmengen vereinbart, die innerhalb einer landesweit festgelegten Bandbreite von Heim zu Heim unterschiedlich sein können. Beim Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg reicht die Spannbreite der Entgelte von etwa 75 Euro täglich (in Pflegestufe 1) bis maximal etwa 125 Euro (in Pflegestufe 3).
Welchen Anteil übernimmt hier die Pflegekasse?
Wenn eine Pflegestufe anerkannt ist, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten in folgender Höhe:
- Pflegestufe 1: 1.023 €
- Pflegestufe 2: 1.279 €
- Pflegestufe 3: 1.550 €
Ein Beispiel:
Frau W. interessiert sich für einen Pflegeplatz im Haus am Fleinsbach in Filderstadt:
- In Pflegestufe 1 kostet ein Einzelzimmer hier 87,15 Euro am Tag, also im Monat 2.614,50 Euro (wenn man bei der Berechnung 30 Tage zugrunde legt). Da die Pflegekasse 1.023 Euro davon übernimmt, verbleibt Frau W. ein monatlicher Eigenanteil von 1.591,50 Euro.
- Der Gesamtpreis für Pflege und Betreuung in Pflegestufe 3, Verpflegung und Wohnen im Einzelzimmer kostet 111,19 Euro am Tag. Monatlich belaufen sich die Kosten damit auf 3.335,70 Euro. Da die Pflegekasse in dieser Pflegestufe 1.550 Euro übernimmt, verbleibt ihr ein monatlicher Eigenanteil von 1.785,70 Euro.
Das gewählte Beispiel liegt preislich etwa im Durchschnitt unserer Häuser. Die konkreten Preise für die einzelnen Einrichtungen finden Sie auf der jeweiligen Einrichtungsseite.
Was ist, wenn man die verbleibenden Kosten nicht selbst tragen kann?
Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, diesen Eigenanteil selbst zu übernehmen, können Sie sich an das Sozialamt wenden und eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten beantragen. Das Sozialamt wird dann zunächst Ihre Angehörigen zur Mitfinanzierung im Rahmen von deren finanziellen Möglichkeiten heranziehen.