Häufig gestellte Fragen - Zu Hause bleiben

 

 

 

Zu Hause bleiben

 

 

 

 

Zu Hause bleiben

 

Ich möchte in meiner Wohnung wohnen bleiben, stoße im Alltag aber manchmal an meine Grenzen. Welche Möglichkeiten gibt es?


Es gibt heute so vielfältige Hilfen für das Leben zu Hause, dass einer Vielzahl älterer Menschen der Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist Wer nicht mehr selbst kochen kann oder möchte, kann sich beispielsweise ein gutes Essen nach Hause liefern lassen. Mitarbeiter des Mobilen Dienstes beraten in medizinischen Fragen und tragen dazu bei, dass der Alltag wieder gelingen kann: Sie unterstützen im Haushalt, beim Anziehen und der Körperpflege, begleiten zu Arztbesuchen, übernehmen Erledigungen oder bereichern das Leben durch ein persönliches Gespräch. Für Menschen, die sturzgefährdet sind oder sich einfach nicht mehr so sicher fühlen, kann ein Hausnotruf, der in der Wohnung installiert wird, wieder Sicherheit schaffen. Unser Angebot „Wir geben Zeit“ kann ab vier Stunden täglich in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit bestimmen Sie frei, was zu tun ist.

 

Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrer speziellen Situation das beste ist, beraten wir Sie gerne kostenlos.

 

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Die Tage zu Hause werden mir manchmal lang. Wo kann ich mit anderen Menschen zusammenkommen?


Wenn Sie neue Kontakte knüpfen möchten und Abwechslung suchen, bietet sich vielleicht das Betreute Wohnen zu Hause (Vertrauen im Alter - ViA) an. Hier können Sie – gegen einen geringen monatlichen Kostenbeitrag – regelmäßig kulturelle und informative Veranstaltungen besuchen und haben einen kompetenten Ansprechpartner für die Fragen, die Sie beschäftigen. Mehrere unserer Häuser bieten außerdem einen täglichen Gästemittagstisch an, wo Sie neue Menschen kennenlernen und das Essen in Gemeinschaft genießen können.

 

Wenn Sie nicht mehr so rüstig sind, könnte sich der Besuch einer Tagespflege für Sie empfehlen. Die Gäste werden – täglich oder an bestimmten Tagen – zu Hause abgeholt, verbringen den Tag in Gemeinschaft und werden abends wieder nach Hause gefahren. Der Tagesablauf wird mit unterschiedlichen Aktivitäten abwechslungsreich gestaltet. Zusätzlich können sie das Veranstaltungsangebot und Serviceangebote wie Friseur oder Fußpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt zu einem großen Teil die Pflegekasse.

 

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Kann ich auch mit einer Demenzerkrankung weiter alleine leben?


Das hängt natürlich von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist sicherlich, ob Sie bzw. Ihre Angehörigen noch ein sicheres Gefühl haben. Eine Hilfe kann hier ein Mobiler Dienst sein, der ein oder mehrmals täglich ins Haus kommt und nach dem Rechten schaut. Und auch der Besuch einer Tagespflege (s. vorige Frage) kann für Sie und damit indirekt für Ihre Angehörigen Entlastung bieten. Ein Tagesangebot, das nur für Menschen mit Demenz geöffnet ist, bietet unsere spezielle Tagesbetreuung im Kraichgauheim (Bad Schönborn). Wenn Sie mindestens vier Stunden tagsüber, abends oder nachts zu Hause Betreuung wünschen, könnte unser Angebot „Wir geben Zeit“ das Richtige für Sie sein.

 

 

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Meine Tochter, die mich normalerweise pflegt, möchte in den Urlaub fahren. Gibt es hierfür Hilfe?

 

Viele unserer Häuser bieten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Wenn Sie dagegen zu Hause bleiben möchten, kann in dieser Zeit jemand vom Mobilen Dienst nach Ihnen schauen. Wenn Sie mehr als vier Stunden täglich Begleitung wünschen oder benötigen, könnte unser Angebot „Wir geben Zeit“ interessant sein.

 

Wussten Sie schon? Wenn die Person, die Sie normalerweise pflegt, in Urlaub fährt oder krank ist, können Sie die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Was hierbei die Pflegekasse übernimmt, lesen Sie unten.

 

 

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Was ist, wenn ich mehrmals täglich Hilfe benötige und auch nachts nicht mehr alleine bleiben kann?


Unter dem Motto „Wir geben Zeit“ bietet das Wohlfahrtswerk eine zuverlässige Rund-um-die-Uhr-Betreuung für zu Hause an. Unsere Mitarbeiter übernehmen als Ihre persönlichen Begleiter Aufgaben im Haushalt, leisten Unterstützung bei der Körperpflege oder sind einfach nur da zum Zuhören und Gesellschaft leisten. Im Unterschied zu Agenturen, die Arbeitskräfte aus Osteuropa vermitteln, kommen unsere Mitarbeiter aus der Region und sind in Deutschland ganz regulär angestellt und sozialversichert.

 

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Wann ist ein Umzug doch empfehlenswert?


Verschiedene Gründe können für einen Umzug sprechen: Ein Umzug in eine Seniorenwohnanlage kann zum Beispiel eine gute Idee sein, wenn man einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe benötigt und die bisherige Wohnung Stufen hat oder ein Aufzug fehlt. Ein Pflegeheim kommt zum Beispiel in Frage, wenn sich eine Demenzerkrankung so verschlechtert, dass man selbst oder die Angehörigen kein sicheres Gefühl mehr zu Hause haben. Auch wenn man bettlägerig oder stark pflegebedürftig ist, kann es gut sein, zu wissen, dass immer Menschen in der Nähe sind. Schließlich kann auch der soziale Aspekt für ein Pflegeheim sprechen: Dort finden Gottesdienste statt, die man von zu Hause aus alleine gar nicht mehr besuchen könnte, gemeinsam werden Ausflüge unternommen, es gibt therapeutische Angebote, Konzerte, Feste oder Ausstellungen.

 

 

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Welche Kosten werden im häuslichen Bereich übernommen?

 

  • Wenn Ihre Angehörigen oder Ihr privates Netzwerk die häusliche Pflege übernehmen...
     
    ...bezahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von:
     
    • Pflegestufe 1: 225 €
    • Pflegestufe 2: 430 €
    • Pflegestufe 3: 685 €
     
    Wenn Sie diese Beträge in voller Höhe ausbezahlt haben wollen, werden keine ambulanten Pflegesachleistungen (s.u.) gewährt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind Sie verpflichtet, halbjährlich (Pflegestufe 3: vierteljährlich) einen Pflegeberatungsbesuch durch einen zugelassenen Mobilen Dienst in Anspruch zu nehmen.

 

 

  • Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst Leistungen beziehen...
     
    ...erhalten Sie sogenannte ambulante Sachleistungen bis zur Höhe von:
     
    • Pflegestufe 1: 440 €
    • Pflegestufe 2: 1.040 €
    • Pflegestufe 3: 1.510 €
     
    Wird der Betrag nicht komplett für einen ambulanten Pflegedienst ausgeschöpft, können Sie sich den verbleibenden prozentualen Anteil als Pflegegeld auszahlen lassen. Wenn Sie beispielsweise nur 70 Prozent der ambulanten Sachleistung für die Pflegestufe 1 in Anspruch nehmen (70 Prozent von 440 € = 308 €), dann stehen Ihnen noch 30 Prozent des Pflegegeldes in Pflegestufe 1 zu (30 Prozent von 225 € = 67,50 €). Diese Situation nennt sich ‚Kombinationsleistung von Geldleistung und Sachleistung’. Gerne beraten wir Sie, welche finanzielle Unterstützung Ihnen die Pflegekasse bei Ihrer gewünschten Kombination gewährt.

 

 

  • Wenn Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen....
     
    ...erstattet Ihnen die Pflegekasse die Aufwendungen bis zur Höhe von:
     
    • Pflegestufe 1: 440 €
    • Pflegestufe 2: 1.040 €
    • Pflegestufe 3: 1.510 €
     
    Seit dem 1. Juli 2008 können Sie neben der Tagespflege auch noch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen. Bei einer Kombination steht Ihnen ein bis zu 50 Prozent höherer Betrag zu als der oben ausgewiesene (s. nächste Frage). Bitte beachten Sie, dass die Pflegekasse bei einem Tagespflegebesuch nur für die pflegebedingten Aufwendungen (inklusive Fahrtkosten) und soziale Betreuung aufkommt. Die Kosten für die Verpflegung müssen selbst getragen werden.

 

 

  • Wenn Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen und von Angehörigen oder einem ambulanten Dienst gepflegt werden…
     
    ...können Sie Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen in vollem Umfang beziehen und zusätzlich 50 Prozent der gewährten Tagespflegeleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise eine Tagespflege besuchen, aber auch ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen kommt, erstattet Ihnen die Pflegekasse die Aufwendungen bis zu einem Betrag von
     
    • 660 Euro in Pflegestufe 1
    • 1.560 Euro in Pflegestufe 2
    • 2.265 Euro in Pflegestufe 3
     
    Als Pflegebedürftiger haben Sie das Recht, Pflegegeld, ambulante Sachleistungen und Aufwendungen für die Tagespflege miteinander zu kombinieren. Wenn Sie wissen möchten, wie viel finanzielle Unterstützung bei Ihrer gewünschten Kombination gewährt wird, dann wenden Sie sich an eine unserer Tagespflegeeinrichtungen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

 

 

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Welche Kosten werden übernommen, wenn die Pflegeperson verhindert ist?


Wenn die Person, die Sie normalerweise pflegt, im Urlaub ist oder durch Krankheit ausfällt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege (man spricht hier von „Verhinderungspflege“) für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Sie erhalten hier bis zu 1.510 Euro, die Sie zum Beispiel für einen Mobilen Dienst oder den Besuch einer Kurzzeit- oder Tagespflege verwenden können.

 

 

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